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Tinubu gegen Obi: Das Gericht genehmigt Obis Antrag, Videoclips als Beweismittel anzubieten

May 25, 2023May 25, 2023

Bei dem zweiten Flash-Laufwerk handelte es sich ebenfalls um eine Pressekonferenz eines nationalen Kommissars der INEC, Herrn Festus Okoye, der ebenfalls die Verpflichtung der Kommission zur Übermittlung der Wahlergebnisse bekräftigte.

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Das Petitionsgericht für Präsidentschaftswahlen (PEPC), das am Freitag in Abuja tagte, erteilte dem Kandidaten der Labour Party, LP, Herrn Peter Obi, die Genehmigung, zwei Videoclips als Beweismittel einzureichen, um den Fall zu untermauern, den er zur Anfechtung des Ergebnisses des Wahlverfahrens eingereicht hatte Präsidentschaftswahl 2023.

Obi, der darauf besteht, den Präsidentschaftswahlkampf vom 25. Februar gewonnen zu haben, hat die Videoaufzeichnungen, die auf zwei Flash-Laufwerken enthalten waren, über ein Mitglied seines Anwaltsteams, Herrn Jubril Okutekpa, SAN, eingereicht.

Der LP-Kandidat hatte bei der Wiederaufnahme des Verfahrens in dem Fall dem Gericht mitgeteilt, dass er Channels Television zur Produktion der Aufnahmen vorgeladen habe.

Okutekpa, SAN, teilte dem Gericht mit, dass dem Fernsehsender zwei separate Vorladungen vom 30. Mai und 6. Juni zugestellt worden seien, die seiner Aussage nach einen ihrer Mitarbeiter geschickt hätten, um die geforderten Beweise einzureichen.

Das von Richter Haruna Tsammani geleitete fünfköpfige Gremium ließ die Vorladungen als Beweismittel zu und markierte sie als Beweisstücke PBH-1 und PBH-2.

Das Gericht forderte daraufhin Herrn Lucky Obewo-Isawode, der sich als leitender Reporter/Redakteur bei Channels TV ausgab, auf, den Zeugenstand zu besteigen.

Der Anwalt von Präsident Bola Tinubu, Chief Akin Olujinmi, SAN, sagte jedoch, er sei dagegen, dass das Gericht dem Zeugen erlauben würde, in der Angelegenheit entweder auszusagen oder Beweise vorzulegen.

Präsident Tinubu behauptete über seinen Anwalt, dass der Zeuge nicht befugt sei, in dieser Angelegenheit auszusagen, da seine schriftliche Aussage zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition noch nicht vorgeladen worden sei.

Unter Berufung auf Absatz 4 (5) und (6) des ersten Anhangs zum Wahlgesetz 2022 argumentierte Tinubus Anwalt, dass das Gesetz klar vorsehe, dass eine Petition innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingereicht werden müsse.

Er machte geltend, dass die Petenten zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition alle erforderlichen Dokumente sowie die Liste der Zeugen hätten beifügen müssen, die sie zur Unterstützung ihres Falles anrufen würden.

„Einer Petition, die dem nicht nachkommt, wird nicht stattgegeben, so steht es im Gesetz. Meine Herren, die Aussage dieses Zeugen wurde uns erst heute nach Beginn des Verfahrens zugestellt.

„Das ist mehr als drei Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

„Dieser Zeuge wurde von den Petenten nicht aufgeführt und seine Aussage war der Petition nicht beigefügt. Insofern ist er kein kompetenter Zeuge, der vor diesem Gericht aussagen kann“, betonte der Anwalt von Präsident Tinubu.

Unter Berufung auf zahlreiche entschiedene Rechtsprechungen argumentierte Chief Olujinmi, SAN, dass Obi und LP sich bewusst waren, dass sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition auf Videoaufzeichnungen verlassen würden.

Die Independent National Electoral Commission (INEC) übernahm die Eingaben des Anwalts von Präsident Tinubu und argumentierte durch ihren eigenen Anwalt, Herrn Kemi Pinhero, SAN, dass Obi und LP die vorgeschlagenen Beweise in ihrer Petition hätten aufführen sollen.

Der Anwalt der Kläger, Okutekpa, SAN, behauptete jedoch, dass es sich bei der Vorladung um einen Gerichtsbeschluss handele, über den seine Mandanten keinen Einfluss hätten.

„Meine Herren, ich behaupte, dass ein vorgeladener Zeuge befugt ist, in dieser Angelegenheit auszusagen“, fügte Okutekpa, SAN, hinzu, obwohl er sich auf Paragraph 41 (5) und (6) des ersten Anhangs zum Wahlgesetz stützte.

Trotz der Einwände ließ das Gremium die beiden Flash-Laufwerke als Beweismittel zu und markierte sie als Beweisstücke PBH-3 und PBH-4.

Als die Anwälte der Petenten unterdessen beantragten, dass die Inhalte der Flash-Laufwerke vor Gericht abgespielt werden sollten, widersprach der Anwalt von Präsident Tinubu erneut.

Er argumentierte, dass seinem Mandanten keine Kopie des Flash-Laufwerks zugestellt worden sei.

„Dieser Fall ist kein Versteckspiel. Wir haben Anspruch darauf, dass uns eine Kopie zugestellt wird, damit wir den Inhalt kennen und uns darauf vorbereiten können. Bis wir zugestellt werden, werden wir uns dagegen wehren, dass es abgespielt wird.“

„Da uns das Material nicht früher zugestellt wurde, wird es den Beklagten 2. und 3. (Präsident Tinubu und Vizepräsident Kashim Shettima) ihr Recht auf eine faire Anhörung nehmen.

„Wir konnten uns nicht darauf vorbereiten“, fügte Tinubus Anwalt hinzu.

Der Anwalt von INEC, Pinhero, SAN, sagte jedoch, er sehe keinen Grund, warum die Clips nicht abgespielt werden sollten, da die Ausstellungsstücke bereits vor Gericht lagen.

Der Anwalt des All Progressives Congress, APC, Herr Solomon Umoh, SAN, sagte seinerseits, es käme einem Hinterhalt gleich, wenn den Petenten gestattet würde, den Inhalt der Flash-Laufwerke abzuspielen, ohne ihn zuvor den Beklagten zuzuleiten.

Der Vorsitzende des Gremiums, Richter Tsammani, entschied in dieser Angelegenheit, dass die Beklagten keinen Nachteil hätten, wenn die Videoclips vor Gericht abgespielt würden.

Er stellte jedoch fest, dass es bereits spät am Tag war.

Infolgedessen vertagte das Gremium die Angelegenheit auf Samstag, damit die Videoclips öffentlich abgespielt werden konnten.

Unterdessen erfuhr Vanguard, dass sich auf dem ersten Flash-Laufwerk ein Presseinterview befand, das der Vorsitzende des INEC, Prof. Mahmoud Yakubu, vor den Parlamentswahlen gegeben hatte und in dem er versicherte, dass die Wahlergebnisse in Echtzeit elektronisch übermittelt würden.

Bei dem zweiten Flash-Laufwerk handelte es sich ebenfalls um eine Pressekonferenz eines nationalen Kommissars der INEC, Herrn Festus Okoye, der ebenfalls die Verpflichtung der Kommission zur Übermittlung der Wahlergebnisse bekräftigte.

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